§ 24 FinVermV · Bundesweite Wirtschaftsprüfung

Ihre FinVermV-Prüfung.
Klar im Ablauf.
Transparent im Honorar.

Die Sesch Group GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO und Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO — spezialisiert, bundesweit und unter Beachtung von IDW PS 840.

* Größere Unternehmen: individuelles Honorar. Systemprüfungen: Abrechnung nach Stundensätzen. Bei nicht vorhersehbaren Umständen im Bereich des Auftraggebers, die den Aufwand erheblich erhöhen, wird das Honorar entsprechend angepasst. Zu den Honorarkonditionen.

Für Vermittler. Für Honorarberater. Für Vertriebsgesellschaften.
Jährliche Einzelprüfungen und Systemprüfungen nach § 24 FinVermV — durch eine auf gewerberechtliche Prüfungen spezialisierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Der Prüfungsablauf

Vom ersten Gespräch
zum Prüfungsbericht.

Prüfungsumfang, Unterlagen und Feststellungen werden Schritt für Schritt abgestimmt. So wissen Sie, was als Nächstes ansteht.

Prüfung besprechen
  1. Auftrag und Umfang klären

    Wir besprechen Ihre Tätigkeit, das Prüfungsjahr und die Unternehmensstruktur. Darauf bauen die Honorarvereinbarung und die Unterlagenanforderung auf.

  2. Unterlagen und Prozesse prüfen

    Wir prüfen die relevanten Nachweise und Abläufe. Dazu gehören insbesondere Beratungsdokumentation, Kundeninformationen und die Offenlegung von Zuwendungen.

  3. Ergebnisse und Bericht erhalten

    Wir erläutern die Ergebnisse und erstellen den Prüfungsbericht. Etwaige Feststellungen werden nachvollziehbar dokumentiert.

Transparente Honorare

Eine klare Grundlage für Ihre Planung.

Unsere Honorare richten sich nach Unternehmensgröße und Prüfungsart. Die Einzelheiten vereinbaren wir im Prüfungsauftrag.

EINZELUNTERNEHMEN · OHNE MITARBEITER

700 €

Basispreis, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer

FinVermV-Prüfung für selbstständige Vermittler und Honorarberater ohne Mitarbeiter.

Prüfung anfragen

UNTERNEHMEN · BIS FÜNF MITARBEITER

1.500 €

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer

FinVermV-Prüfung für Unternehmen mit einem Team von bis zu fünf Mitarbeitern.

Prüfung anfragen

GRÖSSERE UNTERNEHMEN & SYSTEMPRÜFUNGEN

Individuell

Honorar nach Vereinbarung

Größere Unternehmen erhalten ein individuelles Angebot. Systemprüfungen rechnen wir nach Stundensätzen ab.

Umfang besprechen

Bei Eintritt nicht vorhersehbarer Umstände im Bereich des Auftraggebers, die zu einer erheblichen Erhöhung des Aufwandes führen, wird das Honorar entsprechend erhöht. Vollständige Honorarübersicht .

Sesch Group · Eschborn

Spezialisierung mit
fachlicher Verantwortung.

Die Sesch Group GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft konzentriert sich in der Wirtschaftsprüfung auf Gewerbetreibende nach § 16 MaBV und § 24 FinVermV. Diese fachliche Ausrichtung prägt unsere Prüfung Ihrer Vermittlungs- und Beratungstätigkeit.

Unser Fachthemenbereich erläutert die Pflichten, die in der Praxis häufig Fragen aufwerfen — von Kundeninformationen bis zur Dokumentation.

Alexander Fölsche

Geschäftsführer

Alexander Fölsche

Sesch Group GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

  • Wirtschaftsprüfer (DE)
  • Revisionsexperte (CH)
  • Certified Public Accountant (US)
Kontakt aufnehmen

Häufige Fragen

Das Wichtigste
vor Ihrer Prüfung.

Prüfungspflicht, Fristen und Unterlagen: erste Orientierung für Ihren nächsten Schritt.

Rechtsgrundlage: § 24 FinVermV . Allgemeine Information; die konkrete Tätigkeit ist maßgeblich.

Für wen ist die FinVermV-Prüfung vorgesehen?

Sie betrifft Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f GewO und Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO. Ob eine Einzelprüfung, eine Negativerklärung oder eine zulässige Systemprüfung in Betracht kommt, hängt vom Sachverhalt ab.

Bis wann muss der Bericht vorliegen?

Der Prüfungsbericht ist der zuständigen Erlaubnisbehörde spätestens am 31. Dezember des Folgejahres zu übermitteln. Für das Prüfungsjahr 2025 endet die Frist damit am 31. Dezember 2026.

Kein Abschluss — genügt eine Negativerklärung?

Ein fehlender Vermittlungsabschluss allein genügt nicht. Entscheidend ist, ob im Berichtsjahr überhaupt eine erlaubnispflichtige Tätigkeit ausgeübt wurde; dazu kann auch Beratung gehören. Nur wenn keine solche Tätigkeit vorlag, tritt die Negativerklärung an die Stelle des Prüfungsberichts.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Je nach Tätigkeit insbesondere Beratungs- und Vermittlungsunterlagen, Geeignetheitserklärungen, Kundeninformationen sowie Kosten- und Zuwendungsangaben. Welche weiteren Nachweise erforderlich sind, wird bei der Unterlagenanforderung konkretisiert.

Ist eine Systemprüfung möglich?

Bei ausschließlicher Tätigkeit für eine Vertriebsgesellschaft kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen deren Systemprüfungsbericht verwendet werden. Spätestens nach vier Jahren ist wieder ein individueller Prüfungsbericht erforderlich.

Der nächste Schritt

Lassen Sie uns Ihre
FinVermV-Prüfung besprechen.

Nennen Sie uns Ihr Prüfungsjahr, die Art Ihrer Tätigkeit und die Anzahl Ihrer Mitarbeiter. Damit können wir Ihren Prüfungsbedarf einordnen.

Sesch Group GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft · Rahmannstr. 11 · 65760 Eschborn · Fachlicher Stand: 25. Oktober 2026