FinVermV-Prüfung

Unser Prüfungsablauf

• Auftragsannahme

Gerne können Sie mit uns Kontakt aufnehmen und uns Ihren Prüfungsauftrag übermitteln.

 

Mit der Annahme des Prüfungsauftrags stellen wir das Auftragsbestätigungsschreiben zur Verfügung, in dem die grundsätzlichen Vereinbarungen zum Prüfungsauftrag festgehalten und von beiden Vertragsparteien bestätigt werden. Zudem erhalten Sie die allgemeinen Auftragsbedingungen, eine Anleitung zur Prüfung und eine Checkliste der erforderlichen Prüfungsnachweise. Wir legen für Sie das Kundenkonto mit Ihrer E-Mail Adresse an.

• Planung der Prüfung

Für die Planung der Prüfung verschaffen wir uns einen Überblick über den Geschäftsbetrieb des Gewerbetreibenden. Dafür können z.B. herangezogen werden:

a) Registereintrag
b) Produkt- und Vertragspartnerübersicht
c) Verzeichnis der Beschäftigten
d) verwendete Werbematerialien, Verkaufsprospekte, Produktinformationsblätter, Key Investor Information Document (KIID) etc.

e) Aufzeichnungen über die getätigten Vermittlungs- und/oder Beratungsleistungen in Finanzanlagen, z.B. Kundenaufträge zum Kauf, Verkauf oder Umtausch von Finanzanlagen sowie Aufzeichnungen über die Weiterleitung der Kundenaufträge zu einem der in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen sowie
f) mit der Erlaubnisbehörde geführte Korrespondenz
g) Prüfungsbericht des Vorjahres

Im Anschluss werden Zeitraum und Umfang der Prüfung vereinbart.

 

• Erstellung eines Kundenkontos und Datenaustausch

Im Auswahlmenü klicken Sie auf “Kundenkonto”,

Bei der ersten Anmeldung geben Sie bitte Ihre E-Mail ein und nutzen Sie die Funktion “Passwort verloren”.

Nach der Anmeldung erhalten Sie Zugriff auf Ihr Kundenkonto. In Ihrem Kundenkonto sehen Sie ein Auswahlmenü. Derzeit können Sie über das Auswahlmenü die Funktionen zum Datenaustausch, zur Änderung des Passworts und zum Logout auswählen.

In der Datenaustauschfunktion sehen Sie ein neues Auswahlmenü. Sie können hier die von uns zur Verfügung gestellten Dateien einsehen. Dies betrifft insbesondere die Anleitung zur Prüfung, die Checkliste der erforderlichen Prüfungsdokumentation, die allgemeinen Auftragsbedingungen und das Auftragsbestätigungsschreiben. und Ihre Nachweise für die Prüfung hochladen.

Im Dokument “Anleitung zur Prüfung” erhalten Sie eine genaue Beschreibung der Vorgehensweise zum Hochladen der Prüfungsnachweise.

 
 

• Prüfungsdurchführung und -abschluss

Wir sichten die Prüfungsnachweise und würdigen diese entsprechend. Falls die Nachweise unvollständig sind, dann bitten wir um Nachreichung von Nachweisen. Gegebenenfalls führen wir Befragungen aus oder fordern weitere Prüfungsnachweise an. Als Ergebnis der Prüfung stellen wir zwei Ausführungen des Prüfungsberichts für den Gewerbetreibenden und die zuständige Behörde zur Verfügung.

Grundlagen der FinVermV-Prüfung

• Wer muss regelmäßig geprüft werden?

Wer das Gewerbe des Finanzanlagenvermittlers betreibt.

• Wann wird geprüft?

Für jedes Kalenderjahr muss eine Prüfung erfolgen und der Prüfungsbericht muss der zuständigen Behörde innerhalb des Folgejahres vorgelegt werden.

• Wer prüft?

Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften sowie Prüfungsverbände sind zur Prüfung befugt.

• Was wird geprüft?

Die Einhaltung der Verpflichtungen aus den §§ 11a-23 FinVermV.

• Wer bezahlt die Prüfung?

Der Geprüfte bezahlt die Prüfung.

• Was steht im Prüfungsbericht?

Der Prüfungsbericht muss einen Vermerk darüber enthalten, ob Verstöße des Gewerbetreibenden festgestellt worden sind. Wenn Verstöße festgestellt worden sind, dann sind sie in dem Vermerk aufzuzeigen. Der Prüfer hat den Vermerk mit Angabe von Ort und Datum zu unterzeichnen.

• Welche Rechte und Pflichten haben die an der Prüfung beteiligten Parteien?

Der Gewerbetreibende hat dem Prüfer alle Aufklärungen und Nachweise zu geben, die der Prüfer für eine sorgfältige Prüfung benötigt.  Der Prüfer ist zur gewissenhaften und unparteiischen Prüfung und zur Verschwiegenheit verpflichtet. 

• Was passiert, wenn gegen Pflichten verstoßen wurde?

Bei einem Verstoß gegen die Pflichten kann es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln, die mit einem Bußgeld von bis zu EUR 5.000 geahndet werden kann.

• Was passiert, wenn keine Gewerbebewilligung vorliegt?

Die Ausübung des Gewerbes als Bauträger oder Baubetreuer ohne die erforderliche Erlaubnis kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einer Geldbuße von EUR 5.000 geahndet werden kann.