Kompetente und effiziente Prüfung der Einhaltung von FinVermV-Verpflichtungen für Finanzanlagenvermittler
Die Sesch Group Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist der Partner von Finanzanlagevermittlern bei der Prüfung nach § 24 FinVermV. Wir prüfen die Einhaltung von FinVermV-Vorschriften kompetent und mit effizienten Prüfungsprozessen. Unsere Prüfung erfolgt dabei unter Einhaltung der IDW-Verlautbarung PS 840. Wir unterstützen Finanzanlagenvermittler bei der Einhaltung ihrer Verpflichtungen und generieren einen Mehrwert für die Gewerbetreibenden. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf.
Häufig gestellte Fragen zur FinVermV-Prüfung
Alle Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f GewO sowie Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO unterliegen der jährlichen Prüfung nach FinVermV.
Jetzt Kontakt aufnehmenFür jedes Kalenderjahr ist ein Prüfungsbericht zu erstellen und bis spätestens zum 31. Dezember des Folgejahres bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Jetzt Kontakt aufnehmenJa, in diesem Fall ist statt eines Prüfungsberichts eine Negativerklärung abzugeben, die der Behörde fristgerecht vorzulegen ist.
Jetzt Kontakt aufnehmenWirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, entsprechende Prüfungs-/Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie Prüfungsverbände.
Jetzt Kontakt aufnehmenGeprüft werden u. a. Wohlverhaltens- und Informationspflichten, Beratungs- und Dokumentationspflichten, Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung, Zuwendungen sowie Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten.
Jetzt Kontakt aufnehmenTypisch sind: Beratungsdokumentationen, Geeignetheitserklärungen, Produktinformationen, Provisions- und Kostenoffenlegungen, interne Richtlinien/Prozesse, Registerauszüge, Versicherungsnachweise, Beschwerderegister.
Checkliste anfordernNach einer Eingangsanfrage folgt die Unterlagenanforderung, Stichprobenprüfung, Interviews/Process Walkthrough, Feststellungen inkl. Maßnahmenempfehlungen und der abschließende Prüfungsvermerk/Prüfungsbericht.
Ablauf besprechenDie Kosten trägt der geprüfte Vermittler/Berater. Der Aufwand richtet sich nach Größe, Geschäftsumfang und Dokumentationsqualität.
Angebot erhaltenDer Bericht enthält einen Vermerk, ob Verstöße festgestellt wurden, und dokumentiert ggf. die Feststellungen inkl. Belegen und Empfehlungen. Er ist vom Prüfer mit Ort und Datum zu unterzeichnen.
Musterbericht anfragenEs drohen Bußgelder und aufsichtsrechtliche Maßnahmen bis hin zum Widerruf der Erlaubnis. Bei Mängeln empfiehlt sich ein Maßnahmenplan mit Fristenkontrolle.
Compliance-Check startenHäufig gestellte Fragen zu gewerberechtlichen Verpflichtungen von Finanzanlagevermittlern
Erforderlich ist eine Erlaubnis nach § 34f GewO (oder § 34h GewO für Honorar-Finanzanlagenberater) mit den jeweiligen Produktkategorien.
Beratung zur ErlaubnisJa. Nach Erlaubniserteilung ist die unverzügliche Registrierung im Vermittlerregister (inkl. mitwirkender Personen) erforderlich.
Unterstützung anfordernRegelmäßig durch die IHK-Sachkundeprüfung „Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK)“ oder einen gleichgestellten Abschluss; Alternativen sind möglich.
Sachkunde prüfen lassenJa. Eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichenden Mindestdeckungssummen ist zwingende Voraussetzung und fortlaufend nachzuweisen.
Deckung prüfenPflichtangaben umfassen u. a. Status, Vergütung/Zuwendungen, Beschwerdestelle, Produktinformationen, Risiken und Kosten. Vorvertragliche Informationen müssen rechtzeitig und verständlich bereitgestellt werden.
Informationspaket prüfenEs sind Kenntnisse/Erfahrungen, finanzielle Verhältnisse und Anlageziele zu erheben; Ergebnisse müssen dokumentiert und die Empfehlung begründet werden (Geeignetheitserklärung).
Formulare erhaltenBeratungs- und Vermittlungsunterlagen sind mindestens mehrere Jahre aufzubewahren (je nach Dokumenttyp länger). Eine revisionssichere Ablage ist empfehlenswert.
Archivierungslösung anfragenBeschwerden sind zu erfassen, zu bewerten und fristgerecht zu beantworten; ein internes Register und klare Prozesse sind vorzuhalten.
Musterregister erhaltenInsbesondere Änderungen zu Betriebsanschrift, Vertretungsverhältnissen, Verantwortlichen, Versicherung, Produktkategorien und mitwirkenden Personen sind anzeigepflichtig.
Meldepflichten klärenOrdnungswidrigkeiten können mit Bußgeldern geahndet werden; zudem drohen Anordnungen der Aufsicht bis hin zum Widerruf der Erlaubnis. Präventive Compliance senkt das Risiko.
Risiken minimieren
 
								 
															 
								 
								 
								